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08-Feb-2012   Home
 
Incoming Reisebüros  

Incoming-Reisebüros und Subveranstalter

Abgesehen von der Forderung ausländischer Reiseveranstalter gegenüber Incoming-Reisebüros eine spezielle Haftpflicht Versicherung nachzuweisen, bietet die von uns entwickelte Spezial-Deckung einen besonderen Schutz.

Vermögensschaden-Haftpflicht Versicherung für Incoming-Reisebüros oder Subveranstalter

Die Judikatur bemisst Minderungs-Ansprüche der Reiseteilnehmer in einem Prozentsatz vom gesamten Reisepreis. Eine schlecht erbrachte Leistung eines Leistungsträgers des Incoming-Reisebüros oder Subveranstalters kann daher zur Rückzahlungsverpflichtung des Veranstalters führen die höher ist, als der Wert der vom Incoming-Reisebüro bzw. Subveranstalter fakturierten Leistung. Die vom Veranstalter zu zahlenden Schadenersatzansprüche werden in der Regel im Wege des Regresses vom Incoming-Reisebüro bzw. dem Subveranstalter gefordert.

Um einen derartigen Schadenfall prüfen zu können, ist es notwendig, sofort über allfällige Ansprüche der Reisenden informiert zu werden, damit rechtzeitig Beweise gesichert werden können, die zu einer Entlastung des Incoming-Reisebüros bzw. des Subveranstalters führen. Daher ist es unerlässlich, dass in den Geschäftsbedingungen der Incoming-Reisebüros bzw. der Subveranstalter Klauseln vereinbart werden, wonach eine sofortige Rügepflicht bei sonstigem Verfall der Ansprüche vorgesehen ist. Anders als bei Reiseverträgen mit Verbrauchern ist eine derartige Klausel nicht rechtwidrig.

Von der Versicherung werden berechtigte Regressansprüche von Reiseunternehmen, die nicht mit Personen- oder Sachschäden zusammenhängen, die darauf zurückzuführen sind, dass Reiseteilnehmer gegenüber dem Veranstalter (dem Geschäftspartner des Versicherungsnehmers) auf Grundlage gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts Schadenersatzansprüche geltend gemacht haben, ersetzt.

Die Versicherungssumme beträgt € 55.000 je Schadenereignis bei einem Selbstbehalt von 10% der Schadenssumme, mindestens jedoch € 75 pro Person.

Personenschaden-Haftpflicht Versicherung für Incoming-Reisebüros oder Subveranstalter

Ersetzt werden berechtigte Schadenersatzansprüche von Reiseunternehmen wegen erlittener Vermögensminderungen, die mit Personenschäden zusammenhängen, die Reiseteilnehmer gegenüber dem Veranstalter auf Grundlage gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts geltend gemacht haben und im Wege des Regresses vom Versicherungsnehmer gefordert werden.

Die Versicherungssumme beträgt € 7.000.000

Care Consult übernimmt im Versicherungsfall die Schadenbearbeitung

Das heißt: Prüfung der Haftpflichtfrage
Korrespondenz mit dem Vertragspartner und ggf. mit Anwälten
Bezahlung berechtigter Schadenersatzleistungen
Übernahme der Anwalts- und Gerichtskosten
Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche

Die Jahresnettoprämie beträgt € 1,90 pro Person.
Die Jahresmindestprämie beträgt € 1.900 (1.000 Pax p.a.).
Prämien zuzüglich 11% Versicherungssteuer.

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Antrag_Incoming_Subveranstalter_Bedingungen_V20090729.pdf164.13 KB


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