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08-Feb-2012   Home
 
Veranstalter Haftpflicht  

Veranstalter-Haftpflicht-Versicherung        Hier geht´s zum
                                                                  
EVENT-KALKULATOR
                                                                 (unverbindl. Berechnung)

Der Veranstalter haftet für eigenes Verschulden, aber auch für das Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen, sofern Personen bei der Veranstaltung verletzt werden.

Zivilrechtlich ist derjenige Veranstalter, der entgeltlich oder unentgeltlich Personen zum Besuch der Veranstaltung eingeladen hat.

Gegenüber einer Agentur, die die Veranstaltung vorbereitet hat, besteht nur in Ausnahmefällen ein direkter Rechtsanspruch des Geschädigten.

Die Höhe des Schadens ist unbegrenzt und der Veranstalter haftet mit seinem Gesamtvermögen.

Die Haftpflicht-Versicherung prüft die Rechtslage und befriedigt berechtigte Schadenersatzansprüche Dritter bzw. wehrt diese ab.

Standardmäßig werden von uns Versicherungssummen von € 1,5 Mio. bis € 4 Mio. für die Basisdeckung (Personen- und Sachschäden) angeboten.

Weitere Zusatzdeckungen ergänzen unser Angebot:

  • Mietsachschäden am Inventar
  • Tätigkeitsschäden am Gebäude
  • Bewirtung in Eigenregie
  • Veranstaltungen in Zelten

Die Versicherungsprämien werden auf Grundlage der Anzahl der erwarteten Teilnehmer berechnet und beginnen bei € 55. Zusätzlich verrechnen wir je Vertrag eine Ausstellungsgebühr von € 12.

Unversicherbar sind Vandalismusschäden, die durch Veranstaltungsteilnehmer verursacht werden. Für derartige Schäden haftet der Veranstaltungsteilnehmer.

Anträge für das unmittelbar folgende Wochenende werden bis spätestens Donnerstag, 12:00 Uhr entgegengenommen. Bei Veranstaltungsbeginn innerhalb einer Woche nach Antragstellung ist nur noch Zahlung über Bankeinzug möglich!

Veranstaltungen im Ausland von Versicherungsnehmern aus dem Ausland können wir leider nicht versichern (z.B. deutscher Veranstalter mit Event in Deutschland).

 

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Antrag_Event_Haftpflicht_V20100312.pdf127.28 KB


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