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08-Feb-2012   Home
 
Österreichische Studierende ins Ausland  


Studium im Ausland

Für Studentinnen und Studenten, die sich für ein Studium im Ausland entschlossen haben, bietet die Care Consult Versicherungsmakler GmbH einen maßgeschneiderten Versicherungsschutz an. Studentinnen und Studenten sind in der Regel auch während des Studiums im Ausland in Österreich weiterhin sozialversichert und können - mit dem erforderlichen Nachweis - den Versicherungsschutz auch im europäischen Ausland geltend machen. Doch nicht immer ist es einfach, einen kurzfristigen Termin bei einem „Kassen"-Arzt zu ergattern. Oftmals werden Ausländer in Privatkrankenhäuser eingeliefert. Heimtransporte werden überhaupt nicht von der Sozialversicherung übernommen.

Die „sozialversicherte“ Behandlung im Ausland erfolgt nach Maßgabe der für diese Länder üblichen Standards. Eine Zusatzversicherung ist sinnvoll, da sie mit Ausnahme bestehender Erkrankungen, die bereits vor der Abreise bestanden haben, eine Behandlung auch als Privatpatient ermöglicht.

Die Leistungen:

Arzt- und Medikamentkosten   bis € 145.300
(Selbstbehalt 10%, mindestens € 36)  
Spitalskosten (allgemeine Gebührenklasse)   bis € 145.300
Medizinisch notwendiger Heimtransport   bis € 72.650
Ärztlich verordneter Krankentransport   100 % der Kosten
Schmerzstillende Zahnbehandlung   100 % der Kosten
Unfall-Tod   € 5.000
Unfall-Dauerinvalidität (ab einem Invaliditätsgrad von 20%)   bis € 100.000
Privathaftpflicht (Versicherungsschutz eingeschränkt auf Personenschäden)   bis € 363.000
  • Die Studenten-Versicherung kann nur für Personen abgeschlossen werden, die das 28. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
  • Der Versicherungsschutz gilt während des vorübergehenden Aufenthaltes im Ausland.
  • Der Versicherungsvertrag kann nur für die Dauer des Studiums im Ausland genommen werden und ist mit einer Höchstdauer von 11 Monaten und 29 Tagen begrenzt. Er ist vor der Abreise aus Österreich abzuschließen.

Die Prämie beträgt € 36 je Monat (Europa) bzw. € 54 (weltweit) und wird im Voraus eingehoben.

Es gelten nachgenannte Versicherungsbedingungen und Klauseln, die dem Versicherungsnehmer mit der Polizze zur Verfügung gestellt werden: Allgemeine Bedingungen für die Unfall-Versicherung AUVB 1995 Besondere Bedingungen zur Studenten-Versicherung (Österreicher im Ausland) Allgemeine und Ergänzende Allgemeine Bedingungen für die Haftpflicht-Versicherung, (AHVB 1997 und EHVB 1997) eingeschränkt auf die Erfüllung von Schadenersatzverpflichtungen, die dem Versicherungsnehmer wegen eines Personenschadens, der auf einen versicherten Schaden zurückzuführen ist, aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts erwachsen. Von den Ergänzenden Allgemeinen Bedingungen gilt Ziffer 15 (Privathaftpflicht). Bitte beachten Sie, dass kein Versicherungsschutz besteht für:

  • Beschwerden und deren Folgen, die bei Versicherungsbeginn bestanden oder behandlungsbedürftig waren
  • Psychoanalytische oder psychotherapeutische Behandlung
  • Vorsorge- und Kontrolluntersuchungen, wie z.B. Krebsvorsorge
  • Untersuchungen zur Erlangung von Aufenthaltsgenehmigungen
  • Schutzimpfungen, Entziehungsmaßnahmen, Kuren, Massagen
  • Hilfsmittel (Brillen, Kontaktlinsen, Stützstrümpfe etc.)
  • Bescheinigungen, Gutachten
  • Schwangerschaft, Entbindung, Schwangerschaftsabbruch
  • Zahnersatz, Kronen, kieferorthopädische Behandlungen, Implantate, prophylaktische Behandlungen
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