Praktikum in Österreich
Für Schülerinnen und Schüler sowie Studentinnen und Studenten, die sich für eine Praktikantenstelle in Österreich entschlossen haben, bietet die Care Consult Versicherungsmakler GmbH einen maßgeschneiderten Versicherungsschutz an.
Praktikantinnen und Praktikanten sind während der Beschäftigung in Österreich meistens sozialversichert und können mit den erforderlichen Unterlagen den Versicherungsschutz geltend machen. Doch nicht immer ist es einfach, einen kurzfristigen Termin bei einem „Kassen-Arzt“ zu ergattern, mitunter werden Ausländer in Privatkrankenhäuser eingeliefert. Heimtransporte werden überhaupt nicht von der Sozialversicherung übernommen. Für diese Fälle ist die Praktikanten-Zusatzversicherung sinnvoll.
Die Leistungen:
| Arzt- und Medikamentkosten |
bis € 145.300 |
| (Selbstbehalt 10%, mindestens € 36) |
|
| Spitalskosten (allgemeine Gebührenklasse) |
bis € 145.300 |
| Medizinisch notwendiger Heimtransport |
bis € 72.650 |
| Ärztlich verordneter Krankentransport |
100 % der Kosten |
| Schmerzstillende Zahnbehandlung |
100 % der Kosten |
| Unfall-Tod |
€ 5.000 |
| Unfall-Dauerinvalidität (ab einem Invaliditätsgrad von 20%) |
bis € 100.000 |
| Privathaftpflicht (Versicherungsschutz eingeschränkt auf Personenschäden) |
bis € 363.000 |
- Die Praktikanten-Versicherung kann nur für Personen abgeschlossen werden, die das 28. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
- Der Versicherungsschutz gilt während des vorübergehenden Aufenthaltes in Österreich.
- Der Versicherungsvertrag kann nur für die Dauer des Praktikums genommen werden und ist mit einer Höchstdauer von 6 Monaten begrenzt. Er ist vor der Einreise nach Österreich abzuschließen.
Die Prämie beträgt € 39,50 je Monat und ist im Voraus zu bezahlen.
Es gelten nachgenannte Versicherungsbedingungen und Klauseln, die dem Versicherungsnehmer mit der Polizze zur Verfügung gestellt werden:
Allgemeine Bedingungen für die Unfall-Versicherung AUVB 1995
Besondere Bedingungen zur Praktikanten-Versicherung (Österreicher im Ausland)
Allgemeine und Ergänzende Allgemeine Bedingungen für die Haftpflicht-Versicherung, (AHVB 1997 und EHVB 1997) eingeschränkt auf die Erfüllung von Schadenersatzverpflichtungen, die dem Versicherungsnehmer wegen eines Personenschadens, der auf einen versicherten Schaden zurückzuführen ist, aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts erwachsen. Von den Ergänzenden Allgemeinen Bedingungen gilt Ziffer 15 (Privathaftpflicht).
Bitte beachten Sie, dass kein Versicherungsschutz besteht für:
- Beschwerden und deren Folgen, die bei Versicherungsbeginn bestanden oder behandlungsbedürftig waren
- Psychoanalytische oder psychotherapeutische Behandlung
- Vorsorge- und Kontrolluntersuchungen, wie z.B. Krebsvorsorge
- Untersuchungen zur Erlangung von Aufenthaltsgenehmigungen
- Schutzimpfungen, Entziehungsmaßnahmen, Kuren, Massagen
- Hilfsmittel (Brillen, Kontaktlinsen, Stützstrümpfe etc.)
- Bescheinigungen, Gutachten
- Schwangerschaft, Entbindung, Schwangerschaftsabbruch
- Zahnersatz, Kronen, kieferorthopädische Behandlungen, Implantate, prophylaktische Behandlungen