Reiseveranstalter, Hoteliers und Income-Agenturen
Für Kunden und Gäste, die aus visumpflichtigen Ländern kommen, müssen heimische Reiseveranstalter eine "Haftungserklärung" abgeben. Besonders betrifft das derzeit Personen aus Russland, den GUS-Staaten und Asien.
In welchen Fällen hilft die Vertrauensschaden-Versicherung? Der Versicherer bietet Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsnehmer für Schäden durch Handlungen und Unterlassungen von Kunden oder Gästen aus dem Titel der Haftungserklärung in Anspruch genommen wird.
Der Gast hat einen Unfall, bei dem Spitalskosten entstehen, die der Gast nicht zahlen kann. Der Reiseveranstalter oder Hotelier kann in diesem Fall zur Kasse gebeten werden.
Der Gast sucht um Asyl an und will nicht in seine Heimat zurückkehren. Monatelange Unterbringungs-, Verpflege- und medizinische Kosten in der Höhe von einigen zehntausend €, für die der Einlader aufkommen muß, könnten die Folge sein.
Versicherungssumme bis € 100.000 je Fall. Mindestprämie € 300.
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