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08-Feb-2012   Home
 
Messen und Ausstellungen  

Aussteller können Ihre Ausstellungsgegenstände gegen Transportschäden, gegen Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion und Einbruch-Diebstahl versichern.

Eine Deckungserweiterung gibt es auch für den einfachen Diebstahl, unter der Voraussetzung, dass dieser während der Messe selbst durchgeführt wurde und die Gegenstände unter Aufsicht standen. Es besteht somit kein Versicherungsschutz, wenn der Messestand leer ist und ein Besucher sich am Regal mit den teuren Kameras einfach bedient.

Die Prämien sind abhängig von der Art der Ausstellungsgegenstände und beginnen bei 2 € je 1.000 € Versicherungssumme und gehen bis zu 12 € je 1.000 € Versicherungssummen.

Der Versicherungsschutz gilt für eine Dauer bis zu 7 Tagen.

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Antrag_Messe_und_Ausstellungsversicherung_V20070316.pdf78.95 KB


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