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08-Feb-2012   Home
 
Spezialhaftpflicht Reiseveranstalter  

Der Reiseveranstalter

Unternehmen, die Reiseprogramme selbst zusammenstellen (insolvenzversicherungspflichtig!) und die die Durchführung der erforderlichen Leistungen zusagen und die angebotene Reisen entweder selbst oder über einen Reisevermittler zur Buchung anbieten (§ 31b Absatz 2 Ziffer 2 KSchG), gelten als Reiseveranstalter.

Reiseveranstalter ist auch derjenige, der von dritter Seite zusammengestellte Reisen kauft und in eigenem Namen weiterverkauft (OGH).

Reiseveranstalter ist überhaupt jeder, der Reiseleistungen unter dem Anschein, es seien seine Eigenleistungen, ausschreibt, bewirbt und anbietet (OGH).

Für Reiseveranstalter bieten wir zwei Möglichkeiten der Absicherung an: TourOperatorsCare und TourOperatorsCare-Plus. Beide enthalten eine Vermögensschaden-Haftpflicht- und eine Personen- und Sachschaden-Haftpflicht-Versicherung.
Versicherungsschutz besteht, wenn Kunden Vermögens- oder Personen- oder Sachschäden erleiden.

Beispiel:
Ein Kunde findet am Reiseziel ein unbrauchbares Zimmer vor und verweigert die Übernahme. Da sich innerhalb weniger Stunden kein Ersatzzimmer findet, kündigt er den Vertrag und reist nach Hause. Er verlangt den Reisepreis zurück und fordert die Kosten der Heimreise und der notwendigen Übernachtungen. Darüber hinaus wird Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude geltend gemacht.

Die Variante Tour Operators Care ersetzt die Kosten der Heimreise und der Übernachtungen (reiner Vermögensschaden!).

Die Variante Tour Operators Care-Plus ersetzt alle tatsächlich angefallenen Kosten für die abgebrochene Reise abzüglich der ersparten Leistungen; also zusätzlich die Kosten des ungenützten Zimmers, wenn alle Rückforderungen beim Hotel vor Ort fehlschlagen.

Die Versicherungssummen betragen
bei Vermögensschäden € 55.000,
bei Personenschäden € 7.000.000,
bei Sachschäden € 700.000.

Versicherungsprämien auf Anfrage. 

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Antrag_TourOperatorsCare_mit_Bed_V20100108.pdf179.32 KB
TOC_plus_Prospekt_Download.pdf614.99 KB
Antrag_Inco-_oder_Subveranstalter_V20100108.pdf239.61 KB


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