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08-Feb-2012   Home
 
Reisebus Gepäck  

Versicherung der Gepäckbeförderung in Omnibussen (2005)

Umfang und Gegenstand der Versicherung

Versichert ist das persönliche Reisegepäck,
a) das dem Busunternehmen zur Beförderung übergeben wird.
b) das von dem Reisenden während der Beförderung in einem Bus
    in eigenem Gewahrsam mitgeführt wird.
c) das anlässlich eines Zwischenaufenthaltes mit Einverständnis
    des Busunternehmens im Bus zurückgelassen wird.
d) das aufgrund eines Unfalls oder eines sonstigen unvorhersehbaren
    Ereignisses zwischengelagert wird.
e)während Transferdiensten durch oder im Auftrag des Busunternehmens
    zum Abfahrtsort und zurück;
f) der Omnibusfahrer und Reiseleiter während der Beförderung im Omnibus.

Als versichertes Gepäck gelten sämtliche Sachen, die während einer Reise von den Reisenden (Fahrer/Reiseleiter) mitgeführt werden. Nicht versichert sind Geld, Wertpapiere, und Fahrkarten, Urkunden und Dokumente aller Art, Gegenstände mit überwiegendem Kunstwert, sowie Kontaktlinsen und Prothesen. Bei Ausweispapieren sind die amtlichen Gebühren der Wiederbeschaffung versichert. Ebenso mitversichert gelten Sportgeräte wie z.B. Fahrräder, Ski, Snowboards etc., auch in Fahrradanhängern bzw. Skikoffern/Skiboxen.

Geltungsbereich

Die Versicherung gilt in allen Ländern Europas.
(Bei weltweitem Geltungsbereich wird ein Zuschlag von 50 % auf die unten genannte Prämie erhoben.)

Versicherungssummen

Variante A

Die Höchstentschädigungssumme beträgt je Fahrgast, Omnibusfahrer und Reiseleiter   € 1.000.
Die Höchstversicherungssumme je Omnibus beträgt   € 10.000.

Variante B

Die Höchstentschädigungssumme beträgt je Fahrgast, Omnibusfahrer und Reiseleiter   € 2.000.
Die Höchstversicherungssumme je Omnibus beträgt   € 20.000.

Versicherungsprämien

Variante A bis zu 10 Bussen
Die Jahresprämie beträgt € 700 inkl. 11 % Versicherungssteuer.

Variante B bis zu 10 Bussen
Die Jahresprämie beträgt € 1.400 inkl. 11 % Versicherungssteuer.

Zusatzprämie je weiteren 5 Bussen
Variante A: € 300
Variante B: € 600

Bei Abschluss eines 10-Jahresvertrages wird ein Dauerrabatt von 20 %, bei einem
5-Jahresvertrag ein Dauerrabatt von 10 % eingeräumt.

Anmietung von fremden Omnibussen

Angemietete Omnibusse gelten prämienfrei mitversichert, wenn sie als Ersatzfahrzeug eines nicht einsatzfähigen Omnibusses anzusehen sind. Zu Spitzenzeiten zusätzlich kurzfristig angemietete Fahrzeuge (Höchstmietzeit 1 Monat) können gegen eine Zuschlagsprämie von € 20 (inklusive Versicherungssteuer) mitversichert werden.
Hier beträgt die Höchsthaftungssumme € 2.000 je Fahrgast, maximal € 20.000 je Schaden.

Besondere Vereinbarung

Im Rahmen des Versicherungsvertrages kann auch das Risiko einer Fehlleitung des Reisegepäcks (Vertauschen oder falsches Verladen) mitversichert werden. Der Prämienzuschlag
hierfür beträgt 25 % auf die Gesamtjahresprämie inklusive 11 % Versicherungssteuer.

Eine Angabe der Zulassungskennzeichen ist erforderlich. Während der Versicherungslaufzeit neu hinzukommende Omnibusse gelten mitversichert, wenn diese innerhalb eines Monats nachgemeldet werden.

Es gelten die Bedingungen für die Versicherung der Gepäckbeförderung in Omnibussen der Europäischen Reiseversicherung AG.

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Antrag_Gepaeck_in_Bussen_V20090731.pdf53.03 KB


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