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08-Feb-2012   Home
 
Ausfallversicherung  

Veranstaltungsausfall-Versicherung

Sie haben professionell gearbeitet, alles wohl durchdacht und geplant - Künstler sind engagiert, Tickets gibt es schon lange keine mehr, doch auf Grund eines unvorhergesehenen Ereignisses, wie einer ausgerufenen Staatstrauer oder der plötzlichen Unbespielbarkeit der Location (Bsp.: Abbrennen der Sofiensäle), muss die Veranstaltung kurzfristig abgesagt werden. Oder das Stadion ist ausverkauft und man fiebert dem Auftritt des legendären Rockstars entgegen, der aber auf Grund einer plötzlichen Erkältung nicht auftreten kann. Die Szenarien sind mannigfaltig – der Schaden jedoch immer enorm. Diese Risiken können mit einer Ausfallversicherung sinnvoll abgedeckt werden. Da dieses Produkt bzw. der Versicherungsschutz maßgeschneidert werden kann, müssen Sie auch keine überflüssigen Prämien zahlen.

Es ist wichtig, rechtzeitig daran zu denken, diese Versicherung abzuschließen, denn unter 4 - 6 Wochen vor einer Veranstaltung ist es nicht mehr möglich, Angebote von den Versicherungsunternehmen zu bekommen.

Die Deckungsvarianten:

Deckung Typ A:

Nichtdurchführbarkeit einer Veranstaltung, obwohl alle Beteiligten anwesend sind (z.B.: regionaler Stromausfall, abgebrannte Bühne, Staatstrauer, behördliche Untersagung).

Richtprämiensatz ab: 1,2% der Versicherungssumme.

Deckung Typ B:

Deckung gemäß Typ A und zusätzlich die Nichtdurchführbarkeit aufgrund des Nichterscheinens des Künstlers, wegen Krankheit, Unfall oder Tod.

Richtprämiensatz ab: 2% der Versicherungssumme.

Weitere mögliche Deckungen:

Wetterbedingter Ausfall einer Veranstaltung in Verbindung mit einer der zuvor genannten Formen (A oder B) oder auch alleine möglich.

Absage infolge folgender Witterungsverhältnisse:
- leichte Niederschläge oder
- heftige Niederschläge oder
- Witterungsverhältnisse, die eine Gefahr für Leib und Leben der Zuschauer darstellen.

In der Ausfallversicherung kann auf alle Belange des Veranstalters eingegangen werden. Es müssen auch, weil der Versicherungsschutz maßgeschneidert werden kann, keine überflüssigen Versicherungsprämien bezahlt werden. Die Haftungsdauer für einen solchen Vertrag ist auf eine Dauer von bis zu 60 Tagen konzipiert.

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Antrag_Ausfallsversicherung_V20090730.pdf65.94 KB
Event_Prospekt Download.pdf438.1 KB


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