Au-Pair Versicherung (ÖsterreicherInnen im Ausland)
Die Au-Pair Versicherung kann nur für Personen abgeschlossen werden, die das 28. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Der Versicherungsschutz gilt während des vorübergehenden Aufenthaltes außerhalb Österreichs bis zu höchstens 11 Monaten und 29 Tagen. Er ist für die gesamte Aufenthaltsdauer zu nehmen und vor der Abreise aus Österreich abzuschließen.
Unbedingt sollte beachtet werden, dass auch weiterhin in Österreich eine gültige Sozialversicherung oder ein gleichwertiger Schutz besteht.
Im Falle einer langwierigen Erkrankung, die nach der Heimkehr in Österreich weiterbehandelt werden soll, besteht ansonsten kein Versicherungsschutz!
Besteht kein Versicherungsschutz in Österreich, wird der Abschluss einer internationalen Krankenversicherung angeraten.
Es gelten nachgenannte Versicherungsbedingungen und Klauseln, die dem Versicherungsnehmer (Eltern oder Au-Pair) mit der Polizze zur Verfügung gestellt werden:
Besondere Bedingungen für Au-Pair (Unfall-, Behandlung- und Rückholkosten)
Allgemeine und Ergänzende Allgemeine Bedingungen für die Haftpflicht-Versicherung (AHVB 1997 und EHVB 1997). In Abänderung von Artikel 1 Punkt 2.1.1 übernimmt der Versicherer im Versicherungsfall nur die Erfüllung von Schadenersatzverpflichtungen, die der versicherten Person wegen eines Personenschadens aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts erwachsen. Von den Ergänzenden Allgemeinen Bedingungen gilt Ziffer 15 (Privathaftpflicht) und Ziffer 17 Punkt 2 (Lehr- oder Aufsichtspersonen) in analoger Anwendung für Au-Pair. Art. 7 Ziff. 6 Punkt 1 gilt für Schäden aus der Beaufsichtigungspflicht nicht.
Leistungen:
Versicherungsschutz wird für den Fall der Behandlung einer akut eingetretenen Erkrankung oder für Behandlung nach einem Unfall gewährt. Darüber hinaus besteht auch Versicherungsschutz bei Tod, Dauerinvalidität und im Rahmen der Berufs- und Privathaftpflichtversicherung.
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| Krankenversicherung (ambulant 10%, mind. € 36 Selbstbehalt) |
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bis € 145.300 |
| Spitalskosten (allgemeine Gebührenklasse) |
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bis € 145.300 |
| Medizinisch notwendiger Heimtransport |
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bis € 72.650 |
| Ärztlich verordneter Krankentransport, schmerzstillende Zahnbehandlung |
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100 % der Kosten |
| Unfall-Tod |
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€ 5.000 |
| Unfall-Dauerinvalidität (Progression 350% bei 100%-iger Invalidität) |
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bis € 50.000 |
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Privat- und Berufshaftpflicht-Versicherung (Versicherungsschutz eingeschränkt auf Personenschäden)
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bis € 363.000 |
Bitte beachten Sie, dass kein Versicherungsschutz besteht für:
- Beschwerden und deren Folgen, die bei Versicherungsbeginn bestanden (behandlungsbedürftig waren)
- Psychoanalytische oder psychotherapeutische Behandlung
- Vorsorge und Kontrolluntersuchungen, wie z.B. Krebsvorsorge
- Untersuchungen zur Erlangung von Aufenthaltsgenehmigungen
- Schutzimpfungen
- Hilfsmittel (Brillen, Kontaktlinsen, Stützstrümpfe etc.)
- Schwangerschaft, Entbindung, Schwangerschaftsabbruch
- Zahnersatz, Kronen, kieferorthopädische Behandlungen, Implantate, prophylaktische Behandlungen
- Entziehungsmaßnahmen, Kuren, Massagen
- Bescheinigungen, Gutachten
- Behandlungen durch Mitglieder des Gastfamilienhaushaltes
- Sach- und Vermögensschäden in der Privat- und Berufshaftpflicht
Die Prämie beträgt € 36 je Monat (Europa) bzw. € 54 (weltweit) und wird im Voraus eingehoben.
Die Prämie wird für den voraussichtlichen Zeitraum des Aufenthaltes vorgeschrieben, bei vorzeitiger Rückreise wird die Prämie für nicht verbrauchte Versicherungsmonate zurückgezahlt. Die Mindest-Prämie wird auf Basis einer Monatsprämie berechnet.