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08-Feb-2012   Home
 
Ausländer in Österreich  

                                                                      
Gastfamilien in Österreich, die ein Au-Pair aus dem Ausland beschäftigen wollen, benötigen oft einen Nachweis, dass für die voraussichtliche Dauer der Beschäftigung eine Krankenversicherung besteht. Unsere Au-Pair Versicherung kann für Personen abgeschlossen werden, die das 17. Lebensjahr vollendet haben und nicht älter als 28 Jahre sind. Der Versicherungsvertrag ist für einen Zeitraum von höchstens 11 Monaten und 29 Tagen befristet und kann jederzeit gekündigt werden. Die Prämienzahlung erfolgt monatlich.

Der Versicherungsschutz gilt während des vorübergehenden Aufenthaltes in Österreich, sowie während einer urlaubsbedingten Auslandsreise mit der Familie des Antragstellers mit einer Dauer von bis zu 4 Wochen, nicht jedoch im Heimatland der Au-Pair Person. Der Abschluss erfolgt dadurch, dass vor Einreise der Versicherungsschutz beantragt wird. Sofern sich die Einreise gegenüber dem Antrag um mehr als 3 Tage verschoben hat, ist das Einreisedatum binnen 5 Tagen der Care Consult bekannt zu geben.

Es gelten nachgenannte Versicherungsbedingungen und Klauseln, die dem Versicherungsnehmer (Eltern oder Gasteltern) mit der Polizze zur Verfügung gestellt werden:

ACE Allgemeine Bedingungen für die Unfallversicherung (ACE AUVB 2005). Allgemeine und Ergänzende Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHVB 2004 und EHVB 2004). In Abänderung von Artikel 1 Punkt 2.1.1 übernimmt der Versicherer im Versicherungsfall nur die Erfüllung von Schadenersatzverpflichtungen, die der versicherten Person wegen eines Personenschadens aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts erwachsen. Von den Ergänzenden Allgemeinen Bedingungen gilt Ziffer 16 (Privathaftpflicht) und Ziffer 18 Punkt 2 (Lehr- oder Aufsichtspersonen in analoger Anwendung für Au Pair). Artikel 7 Ziffer 6.1 gilt für Schaäden aus der Beaufsichtigungspflicht nicht.

Leistungen:

Versicherungsschutz wird für den Fall der Behandlung einer akut eingetretenen Erkrankung oder für Behandlungen nach einem Unfall gewährt. Darüber hinaus besteht auch Versicherungsschutz bei Tod, Dauerinvalidität und im Rahmen der Berufs- und Privathaftpflichtversicherung.

Arzt- und Medikamentkosten (Selbstbehalt € 10)   100% der Kosten
Schmerzstillende Zahnbehandlung (Selbstbehalt € 10)   100% der Kosten
Spitalskosten (allgemeine Gebührenklasse)   100 % der Kosten
Medizinisch notwendiger Heimtransport   100 % der Kosten
Ärztlich verordneter Krankentransport   100 % der Kosten
Unfall-Tod   € 5.000
Unfall-Dauerinvalidität (ab einem Invaliditätsgrad von 20%)   bis € 50.000
Unfall-Dauerinvalidität bei einem Invaliditätsgrad von 100%   € 175.000
Bergungskosten   bis € 10.000 
Überführungskosten   100% der Kosten
Kosten für die behandlung von Schwangerschaftsbeschwerden
sowie Entbindung und Schwangerschaftsuntersuchungen
(Wartezeit 10 Monate)
  100% der Kosten
Ausfallgeld (bei ärztlich attestierter Arbeitsunfähigkeit von
mindestens 1 Woche Dauer)
  € 35,50 einmalig
Privathaftpflicht (Versicherungsschutz eingeschränkt auf
Personenschäden)
  bis € 363.000

Wir empfehlen den Au Pairs ausdrücklich, sich vor der Abreise bei einem Zahnarzt im Heimatland untersuchen bzw. gegebenenfalls auch behandeln zu lassen. 

Bitte beachten Sie, dass kein Versicherungsschutz besteht für:

  • Beschwerden und deren Folgen, welche in den letzten 6 Monaten vor Versicherungsbeginn behandelt worden oder behandlungsbedürftig gewesen sind
  • die Behandlung von bestehenden chronischen Leiden und deren Folgen
  • Psychoanalytische oder psychotherapeutische Behandlung
  • Vorsorge- und Kontrolluntersuchungen, wie z.B. Krebsvorsorge
  • Untersuchungen zur Erlangung von Aufenthaltsgenehmigungen
  • Impfungen, ärztlichen Gutachten und Attesten
  • Pflegepersonal
  • Erholungsreisen sowie von Bade- und Erholungsaufenthalten, ferner für Kosten von künstlichen Gliedmaßen oder sonstiger künstlicher Behelfe
  • Hilfsmittel (Brillen, Kontaktlinsen, Stützstrümpfe etc.)
  • Schwangerschaftsabbruch
  • Kosten von konservierenden Zahnbehandlungen, Reparatur oder Weiderbeschaffung eines Zahnersatzes, Kronen, kieferorthopädische Behandlungen, Implantate, prophylaktische Behandlungen
  • Entziehungsmaßnahmen, Kuren, Massagen
  • Behandlungen durch Mitglieder des Gastfamilienhaushaltes
  • Geschlechtskrankheiten oder ähnliche Gesundheitsstörungen, die durch das Handeln der versicherten Person eingetreten sind
  • für Schwangerschaftsabbruch
  • Sach- und Vermögensschäden in der Berufs- und Privathaftpflicht

Monatsprämie: € 35,50

Die Prämie wird für den voraussichtlichen Zeitraum des Aufenthaltes vorgeschrieben, bei vorzeitiger Rückreise wird die Prämie für nicht verbrauchte Versicherungszeit taggenau abgerechnet und zurückgezahlt. Die Mindest-Prämie wird in der Höhe einer Monatsprämie verrechnet.


Au Pair, Haushaltshilfe und Sozialversicherung:

Wenn Ihr junger Gast aus dem Ausland kochen und waschen soll, ein Entgelt erhält und/oder ein Vertrag mit Kündigungsfrist abgeschlossen ist, dann haben die Sozialversicherungen Grund zur Annahme, daß es sich um eine Haushaltshilfe in einem dienstnehmerähnlichen Verhältnis handelt. Wenn Ihr Gast aus dem Ausland vorrangig mit dem Ziel in Österreich ist, um Sprache und Kultur kennenzulernen, ein eigenes Zimmer und Taschengeld erhält und darüber hinaus gelegentlich mit den Kindern ausgeht, aufpaßt oder spielt, dann wird man von einem Au Pair Verhältnis sprechen können. Lesen sie mehr dazu auf der Homepage des AMS.

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Antrag AuPair Incoming mit Bedingungen V20090701.pdf104.49 KB


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