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08-Feb-2012   Home
 
Spezialhaftpflicht Reisebüros  

Die Haftung des Reisebüros als Vermittler

Das Reisebüro unterliegt vielen gesetzlichen Bestimmungen wie beispielsweise dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch, der Gewerbeordnung, dem Konsumentenschutzgesetz, der Verordnung des Rates über Luftfahrt und und und …

Neben der ordnungsgemäßen Vermittlungstätigkeit ist das Reisebüro auch verpflichtet, dem Kunden bestimmte Informationen - im Zusammenhang mit der Reise - zu geben. Hier ist insbesondere die Informationspflicht in Hinblick auf Pass-, Visa- und Impfvorschriften hervorzuheben.

Selbst bei gewissenhafter Vermittlung können Ihnen Fehler unterlaufen. Derartige Fehler können zu einem Schaden des Kunden führen, den dieser beim Reisebüro geltend machen kann.

Gegen Vermögensschäden und Personenschäden kann sich das Reisebüro mittels unserer Spezial-Haftpflicht Versicherungen für Reisebüros schützen.

Versicherungsprämien auf Anfrage.

Aufgrund der Vielseitigkeit der Tätigkeit des Reisebüros ist eine Beratung vor dem Abschluss unbedingt notwendig. Die Care Consult verfügt über eine bald 30-jährige Erfahrung auf dem Gebiet der Spezial-Haftpflicht Versicherung für Touristik Unternehmen. Profitieren Sie von diesem Know-how!

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Antrag_Reisebuero_mit_Bes-Bedingungen_V20100309.pdf201.11 KB
Reisevermittler_Prospekt_Download.pdf940.88 KB


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